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Die Anmeldung der Belegung erfolgt mündlich oder schriftlich unter Angabe des Termins und der Anzahl der Personen. Sie gilt als angenommen, wenn sie vom Kreisjugendring schriftlich in Form eines Vertrages bestätigt ist.
Der Vertrag ist innerhalb zwei Wochen ausgefüllt und unterschrieben an den Kreisjugendring zurückzusenden.

Falls eine Gruppe vom Belegungsvertrag zurücktritt und keine Ersatzbelegung gefunden werden kann, sind bei Absage

  • bis 8 Wochen vor der Maßnahme 20 %
  • bis 4 Wochen vor der Maßnahme 50 %
  • bei späterer Absage 100 % des zu erwartenden Benutzungsentgeltes zu entrichten.

Ist eine Ersatzbelegung möglich, erhebt der Kreisjugendring Augsburg nur Verwaltungskosten in Höhe von 10,- €.

Bei vorzeitigem Abbruch der Belegung wird das Benutzungsentgelt für den gebuchten Zeitraum in voller Höhe berechnet.

Die Abrechnung erfolgt nach Beendigung der Belegung. Die Belegungskosten sind nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig.

Grobe Zuwiderhandlungen gegen die Benutzungs- und Hausordnung können die sofortige Kündigung des Belegungsvertrages zur Folge haben. In diesem Fall wird dennoch der volle Rechnungsbetrag sowie Ersatz für eventuelle Schäden fällig.

Der Beleger übernimmt während der Belegung die volle Haftung für die von ihm verursachten Beschädigungen und Verluste sowie für Unglücksfälle im Haus oder im Gelände. Alle Exkursionen, Fahrten, Wanderungen usw. veranstaltet der Beleger auf eigene Gefahr.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Augsburg.

 

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