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Juleica

Die Jugendleitercard „Juleica“ ist ein Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit in Scheckkartenformat.

Er ist bundesweit anerkannt und dient der Legitimation gegenüber den Erziehungsberechtigten von Kindern und Jugendlichen, gegenüber Behörden und anderen Stellen, von denen Beratung und Hilfe erwartet wird. Außerdem berechtigt sie zur Inanspruchnahme verschiedener Vergünstigungen.



Für wen ist die Juleica?

  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit, die ehrenamtlich tätig sind (im Sinne des § 73 KJHG). Voraussetzung ist in der Regel, dass der Jugendleiter/die Jugendleiterin für eine dem Bayerischen Jugendring angehörende Jugendorganisation (Jugendverband, Jugendgemeinschaft oder Jugendring) oder für einen sonstigen gemäß § 75 SGB VIII anerkannten Träger der freien Jugendhilfe oder für eine Träger der öffentlichen Jugendhilfe tätig ist. In Ausnahmefällen kann der Ausweis auch für Jugendleiter und -leiterinnen bei einem (noch) nicht anerkannten Träger der freien Jugendhilfe ausgestellt werden, sofern dieser einen Antrag auf Aufnahme in den Bayerischen Jugendring oder auf öffentliche Anerkennung gestellt hat und nachweisbar bereits förderungswürdige Arbeit leistet.

  • Andere - haupt- oder nebenberuflich tätige - Mitarbeiter in der Jugendarbeit können eine Juleica erhalten, wenn sie in ähnlicher Weise tätig werden, z.B. wiederholt leitende Funktionen bei Ferien- und Erholungsmaßnahmen oder Maßnahmen des internationalen Jugendaustauschs übernehmen.

  • Mindestalter 16 Jahre, bei Minderjährigen ist das Einverständnis der Erziehungsberechtigten erforderlich

  • Erfüllung von Qualitätskriterien: Die Ausweisinhaber müssen eine ausreichende praktische und theoretische Ausbildung für ihre Aufgabe als Jugendleiter erhalten haben und in der Lage sein, verantwortlich eine Gruppe zu führen.

 

Ausstellung der Juleica:

  • Seit Sommer 2009 muss die Juleica online beantragt werden. Dies erfolgt über die Homepage www.juleica.de

  • Die Schritt-für-Schritt-Anleitung erleichtert die Beantragung.

  • Sollten Probleme bei der Antragstellung auftreten (z. B. der Träger der Jugendarbeit ist im System nicht zu finden), bitte beim Kreisjugendring melden und Bescheid geben! Der hilft auch bei sonstigen Problemen und Fragen gerne weiter!

  • Wenn der Antrag korrekt ausgefüllt wurde, bekommt der zuständige freie Träger eine Information, dass er den Antrag prüfen und freischalten soll. Wenn der Träger freigeschalten hat, wird der KJR informiert und auch er prüft, ob alle Angaben korrekt sind und schaltet dann den Antrag frei.

  • Einige Wochen später wird die Juleica vom KJR zugeschickt zusammen mit weiteren Informationen zu Vergünstigungen, Seminarangeboten etc.

 

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