Positionspapier zur offenen Jugendarbeit
(Beschlossen auf der Herbstvollversammlung am 24.11.1994)
Der Kreisjugendring Augsburg versteht sich auf Grund seiner satzungsgemäßen Aufgabenstellung als der Vertreter aller Jugendlichen im Landkreis Augsburg.
Das Positionspapier zur offenen Jugendarbeit soll dazu dienen, Politikern, Verbandvertretern und Hauptamtlichen in der Jugendarbeit die Position des Kreisjugendrings zur offenen Jugendarbeit zu verdeutlichen.
Der Kreisjugendring versteht das Papier auch als Aufforderung an die Gemeinden des Landkreises, sich für die Belange der offenen Jugendarbeit einzusetzen und dort wo nicht vorhanden Jugendräume, -treffs oder Jugendzentren einzurichten.
1. Vorbemerkung
Außerschulische Jugendarbeit in Bayern stützt sich auf die beiden gleichwertigen Säulen offene und verbandliche Jugendarbeit.
Die Dynamik der Jugendarbeit und die ständig sich ändernden gesellschaftlichen Realitäten erfordern es, dass die Jugendarbeit allgemein einer ständigen Veränderung ihrer Ziele und Aufgaben unterliegt.
2. Einleitung
Jugend ist heute nicht mehr nur ein Durchgangsstadium vom Kind zum Erwachsenen, sondern eine eigenständige Lebensphase. Die notwendige Aneignung der sich gerade in unserer Zeit stark verändernden gesellschaftlichen Realität und die Definition des eigenen Status in der Gesellschaft bedeuten für die Jugendlichen gleichzeitig Chance und Risiko. Bisherige Lebensmuster (z.B. guter Bildungsabschluss = sichere Berufsaussichten) werden brüchig.
Erziehung und Bildung in Familie und Schule reichen Jugendlichen nicht mehr aus, um in dem immer differenzierter und damit schwieriger werdenden gesellschaftlichen Leben richtige Entscheidungen zu treffen. Sie brauchen Unterstützung für soziale und persönliche Orientierung und Entwicklung.
Diesen Tatsachen trägt das KJHG (siehe Paragraph 11 SGB VIII) mit seinen Anforderungen an außerschulische Jugendarbeit Rechnung.
Organisationen und Institutionen, die den Bereich der außerschulischen Jugendarbeit vertreten und hierzu Bedürfnisse feststellen, müssen die beiden Säulen – die offene und die verbandliche Jugendarbeit – ständig auf ihre Wirksamkeit hin überprüfen.
3. Ziele und Kennzeichen offener Jugendarbeit
Die offene Jugendarbeit bietet – genauso wie die verbandliche Jugendarbeit – neben Elternhaus, Schule und Beruf Hilfen und Möglichkeiten für die Bewältigung der Lebensphase Jugend.
Offene Jugendarbeit stellt Jugendlichen „Infrastruktur“ (Raum, technische Mittel, Zeit, Personen) zur Verfügung, um selbsttätig und selbstbestimmt in der Gruppe der Gleichaltrigen die „Arbeit“ der Persönlichkeitsentwicklung und der Weichenstellungen der Lebensführung leisten zu können. Offene Jugendarbeit leistet damit einen Beitrag zur Ichstärkung und Identitätsfindung.
Offene Jugendarbeit leistet einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der heranwachsenden Individuen.
Offene Jugendarbeit ist wie verbandliche Jugendarbeit eine gleichwertige Säule der außerschulischen Bildungs- und Erziehungsarbeit.
Verbandliche Jugendarbeit zeichnet sich dadurch aus, dass sie klare Verbandziele hat, die sie den Jugendlichen vermitteln will. Diese Wertevermittlung ist eine ihrer Stärken. Jugendliche, die sich für einen Jugendverband entscheiden, akzeptieren damit auch die Verbandsziele.
Die Angebote der offenen Jugendarbeit haben grundsätzlich alle Jugendlichen zur Zielgruppe. Sie hat eine relativ allgemeine Zielsetzung, die allgemeingültigen Werte unserer Gesellschaft umfasst. Sie soll die Jugendlichen zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement anregen. Die nicht fest strukturierten Situationen geben den Jugendlichen die Möglichkeit zur Selbstgestaltung.
Offene Jugendarbeit muss sensibel und flexibel auf konkrete örtliche Gegebenheiten reagieren und spezifische Schwerpunktbedürfnisse registrieren und berücksichtigen. Auf Grund der unterschiedlichen Strömungen von Jugendkulturen mit ihren ganz spezifischen Verhaltensmustern ist es notwendig, dass offene Jugendarbeit sich frühzeitig damit befasst. Insbesondere, wo ausreichend Hauptamtliche beschäftigt sind, ist dies auch zu realisieren.
Offene Jugendarbeit fordert und fördert die Sozialisation durch selbständige, aktive, verantwortungsvolle und konstruktive Mitarbeit der Jugendlichen. Die Formen der Beteiligung (Partizipation) von Jugendlichen sind in der offenen Jugendarbeit vielfältig und sehr verschieden.
Die offene Jugendarbeit wird bestimmt durch die wechselnden Interessen und Bedürfnisse der Jugendlichen. Beteiligungsstrukturen unterliegen daher häufig einem raschen Wandel. Diese Formen der Partizipation, wie z. B. Beitrat der Einrichtungen, eigenverantwortliche Gruppen, Projektgruppen ..., verlangen ein größeres Maß an Verbindlichkeit.
Offene Jugendarbeit muss spezielle Angebote schaffen, die Mädchen und jungen Frauen eine selbstbestimmte und selbstverantwortete Identitätsfindung frei von traditionellen Rollenbildern ermöglichen. Beobachtungen, Erfahrungen und Erhebungen einzelner Jugendzentren zeigen, dass Angebote und Räume in der offenen Jugendarbeit in erster Linie von Jungen wahrgenommen werden. Unter dem Aspekt der Gleichberechtigung sind hier entsprechende Angebote, Erfahungsmöglichkeiten und Räume wichtig.
Offene Jugendarbeit muss in jeder Gemeinde angeboten werden. In der Regel kann man davon ausgehen, dass die in der Regionalplanung angegebenen Mittelzentren ein Jugendzentrum (siehe 4.) und die Unterzentren einen Jugendtreff (siehe 4.) benötigen. In kleinen Gemeinden sind Jugendräume einzurichten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, im Rahmen der kommunalen Zusammenarbeit für mehrere Gemeinden eine gemeinsame Einrichtung zu schaffen. Die Gemeinden müssen der offenen Jugendarbeit ausreichend Räume, technische Mittel und genügend qualifiziertes Personal zur Verfügung stellen.
Offene Jugendarbeit muss in engem Kontakt mit allen freien Trägern der Jugendarbeit und mit Institutionen der sozialen Infrastruktur eines Ortes stehen. Durch die enge Vernetzung und Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und freien Trägern eines Ortes besteht die Möglichkeit, ein breitgefächertes Angebot für Jugendliche zu schaffen. Dadurch besteht die Chance, immer noch vorhandene Vorurteile zwischen verbandlicher und offener Jugendarbeit abzubauen.
Offene Jugendarbeit kann nicht sozialpolitische Defizite ausräumen.
Offene Jugendarbeit greift die Bedürfnisse junger Menschen aus dem jeweiligen Einzugsgebiet auf. Spezifische Problemlagen des Umfeldes fließen in die Arbeit mit ein. Wie bereits erwähnt, versteht sich offene Jugendarbeit als ein Angebot an alle Jugendlichen. Sie hat ihren Schwerpunkt in der Bildungs- und Erziehungsarbeit.
Offene Jugendarbeit sieht ihre Aufgabe nicht primär in der Arbeit mit sozial schwachen Jugendlichen.
Die offene Jugendarbeit ist selbstverständlich daran interessiert, gesellschaftliche Defizite aufzufangen. Dies ist allerdings nur möglich im Zusammenspiel mit anderen gesellschaftlichen Gruppierungen, Institutionen und Trägern (z. B. Jugendamt, Schule, Arbeitsamt etc.). Für bestimmte Zielgruppen benötigt es zusätzlich Fachpersonal. Die in der Regel zwei Hauptamtlichen in einem Jugendzentrum sind wegen ihres umfassenden Arbeitsfeldes dazu nicht in der Lage.
Offene Jugendarbeit kann nicht alle Jugendlichen gleichermaßen und kontinuierlich erreichen. Obwohl die Angebote der offenen Jugendarbeit sich grundsätzlich an alle Jugendlichen richten, werden nicht alle Jugendlichen davon angesprochen. Das hat unterschiedliche Gründe. Zum einen interessieren sich nicht alle Jugendlichen für Angebote der außerschulischen Jugendarbeit, zum anderen differenzieren sich die Bedürfnislagen von Jugendlichen in einem ähnlich starken Ausmaß, wie wir das bereits seit Jahren in anderen Gruppen unserer Gesellschaft erleben.
Einrichtungen der offenen Jugendarbeit müssen aus Kapazitätsgründen (Raumbedarf, Personal, Qualifikation der Mitarbeiter) Schwerpunkte setzen.
4. Angebote und Einrichtungen der offenen Jugendarbeit
Welche Art von Einrichtungen geschaffen werden sollte und welches Angebot die entsprechende Einrichtung macht, hängt immer von den konkreten Bedingungen in der jeweiligen Gemeinde ab.
Jugendtreffs und Jugendräume sind zumeist kleinere Räume, die die Gemeinde Jugendlichen zur Selbstverwaltung (ohne hauptamtliche Kräfte) zur Verfügung stellt. Darüber hinaus gibt es Jugendräume und –treffs, in der Trägerschaft von Jugendverbänden die für offene Jugendarbeit genutzt werden. Daraus ergeben sich schon zwangsläufig eingeschränkte Möglichkeiten für Angebote. Jugendtreffs und Jugendräume erfüllen vor allem die Treffpunktfunktion; erlebnisorientierte Aktivitäten, kulturelle und Bildungsangebot können nur in geringem Umfang gemacht werden. Die zeitliche Verfügbarkeit des Jugendtreffs oder der Jugendräume ist wegen der Ehrenamtlichkeit eingeschränkt.
Jugendtreffs und Jugendräume kommen in der Regel in erster Linie für kleinere Gemeinden in Betracht.
Jugendzentren können sowohl in kommunaler aber auch in freier Trägerschaft sein.Durch die in der Regel dort hauptamtlich arbeitenden SozialpädagogInnen kann das Angebot im Unterschied zu dem der Jugendtreffs und Jugendräume wesentlich erweitert werden: Beratung, Lebenshilfe, kulturelle und Bildungsangebote können im Vordergrund stehen. Die zeitliche Verfügbarkeit der Angebote ist größer als bei Jugendtreffs und Jugendräumen. In Zeiten abnehmender Bereitschaft von Jugendlichen, Verbindlichkeiten einzugehen, ist hauptamtliches Personal notwendig, um Jugendliche zur Partizipation und Mitbestimmung zu motivieren und sie bei diesem Prozess zu begleiten.
Die Einrichtung von Jugendzentren ist in der Regel in den größeren Gemeinden notwendig, allerdings ist es auch denkbar, dass im Rahmen der kommunalen Zusammenarbeit mehrere kleine Gemeinden ein Jugendzentrum betreiben.
Offene Jugendarbeit im Landkreis Augsburg
In vielen Kommunen des Landkreises spielt offene Jugendarbeit noch immer eine untergeordnete Rolle. Nur wenige Kommunen kommen ihrer Verpflichtung nach, offene Angebote in der Jugendarbeit zu machen.
Andererseits erfordern die Jugendentwicklungen heute ein flexibles und an den örtlichen Gegebenheiten orientiertes Angebot für Jugendliche in den Kommunen.
Im Rahmen der Jugendhilfeplanung ist der Bedarf an Einrichtungen der offenen Jugendarbeit festzustellen! Die Kommunen sind aufgefordert, - neben der gesetzlichen Mitwirkungspflicht bei der Planung laut KJHG - die im Jugendhilfeplan festgelegten Ergebnisse anzuerkennen und umzusetzen.
Die Verpflichtung der Kommunen geht hierbei über die Schaffung von Räumlichkeiten hinaus. Deshalb hält es der Kreisjugendring für sinnvoll, in den Verwaltungen ständige Ansprechpartner für die Jugendlichen zu benennen, d. h. nicht, dass jede Kommune entsprechendes Fachpersonal anstellen muss. Gute Erfahrungen wurden mit der Form des Jugendbeirates und Jugendräten, in denen der Kreisjugendring beratend vertreten ist, gemacht.
Für den Betrieb von Jugendzentren ist unbedingt die Beschäftigung von pädagogischem Fachpersonal notwendig. Im Regelfall sind mindestens zwei festangestellte pädagogische Fachkräfte (männlich / weiblich paritätisch besetzt) und für die Unterstützung im verwaltungs- und technischen Bereich ein Hausmeister und/oder Verwaltungshilfe dringend erforderlich. Der Kreisjugendring beteiligt sich entsprechend seinen fachlichen und personellen Möglichkeiten an der Jugendhilfeplanung, deren Umsetzung und deren Weiterentwicklung. |