Die Vollversammlung ist unser höchstes Beschlussorgan. Sie gestaltet die Grundlagen der Tätigkeit des Kreisjugendrings.
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Welche Aufgaben hat die Vollversammlung?
- Entwicklung von Grundsätzen und Entscheidung über Schwerpunkte für die Tätigkeit des Kreisjugendrings
- Diskussion und Stellungnahme zu jugendpolitischen Themen
- Wahl und jährliche Entlastung des Vorstands, Wahl der Rechnungsprüfer/innen, Berufung der Einzelpersönlichkeiten
- Beschlussfassung über die Geschäftsordnung sowie über Empfehlungen zur Aufnahme und zum Ausschluss von Jugendvereinen und –verbänden
- Entgegennahme und Diskussion des Arbeitsberichts des Vorstandes
- Beschlussfassung über einen jährlichen Haushalt inklusive eines Stellenplans
- Entgegennahme der Jahresrechnung und des Rechnungsprüfungsberichts
- Entscheidung über die Übernahme kommunaler Aufgaben sowie über die Wahrnehmung von Aufgaben kreisangehöriger Gemeinden (z.B. Übernahme von Betriebsträgerschaften)
Eine vollständige Auflistung der Aufgaben der Vollversammlung findet ihr in der Satzung. |
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