RESTART Jugendarbeit - Antrag
Zum RESTART JUGENDARBEIT gibt es eine große Aktivierungskampagne durch den Bayerischen Jugendring. Der Freistaat Bayern stellt Fördermittel zur Verfügung. Diese Gelder wollen wir an die Vereine, Verbände und Jugendgruppen weitergeben.
Die Aktivierungskampagne soll der durch die Corona-Pandemie verursachten Isolation und Passivität junger Menschen sowie dem Frust und der Erschöpfung vieler Mitarbeitender in der Jugendarbeit entgegenwirken. Hauptziel soll dabei sein, junge Menschen (wieder) neu für die Angebote der Jugendarbeit vor Ort zu gewinnen.
Vereine, Verbände und Jugendgruppen können mit dem KJR Augsburg-Land eine Kooperationsvereinbarung abschließen und eine finanzielle Unterstützung für Veranstaltungen der Kinder- und Jugendarbeit erhalten!
Was kann gefördert werden?
Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche, um sie wieder für die Jugendarbeit zu gewinnen. Die Veranstaltung/das Projekt muss bis 30.11.22 stattgefunden haben.
Wie hoch ist der Unterstützungsbetrag?
- Pro Projekt/Veranstaltung einer Jugendgruppe eines Mitgliedsverbands können maximal 800 Euro beantragt werden (abhängig der Teilnehmendenzahl).
- Pro Projekt/Veranstaltung einer Jugendgruppe eines Nicht-Mitgliedsverbands können maximal 500 Euro beantragt werden (abhängig der Teilnehmendenzahl).
- Pro (Dach-)Verband gibt es eine Deckelung von max. 5.000 Euro.
- Über die Höhe der finanziellen Unterstützung entscheidet ein Gremium aus ehrenamtlichen Vorstandsmitgliedern und Mitarbeiterinnen des KJR im Einzelfall. Besonders innovative Projekte können höher bezuschusst werden.
- Es gibt keinen Rechtsanspruch auf einen Zuschuss.
Bis wann soll ich meine Anfrage einreichen?
Wir empfehlen, Kooperationsanfragen zeitnah einzureichen. Bei der Vergabe wird der zeitliche Eingang berücksichtigt, ist aber kein ausschließliches Kriterium für die Vergabe der Aktivierungsgelder. Ab Mai werden die ersten Kooperationsvereinbarungen versendet.
Weitere Infos hier: FAQ RESTART Jugendarbeit
07.04.2022