Zuschuss und Geschwisterrabatt
Geschwisterrabatt
Wenn in einem Kalenderjahr zwei oder mehr Kinder bei einer Freizeit des Kreisjugendrings Augsburg-Land teilnehmen, bekommt jedes zweite und alle weiteren Kinder einer Familie den bei der Maßnahme angegeben Geschwisterrabatt. Der Teilnahmebeitrag mit Geschwisterrabatt geht aus der Ausschreibung der jeweiligen Freizeit hervor. Bitte machen Sie Ihren Anspruch über die entsprechende Zeile im Anmeldeformular geltend.
Reduzierung des Teilnahmebeitrags
Für bedürftige Familien besteht die Möglichkeit, eine Reduzierung des Teilnahmebeitrags durch den KJR zu beantragen. Gerne beraten wir Sie hierzu, wenden Sie sich bitte direkt an die KJR-Geschäftsstelle.
Weitere Zuschussmöglichkeiten
Finanziell schwächer gestellte Familien können auch einen Zuschuss zu den Teilnahmekosten bei der »Kartei der Not« beantragen. Eltern, die leistungsberechtigt nach dem SGB XIII sind (z. B. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen), haben nach dem neuen Gesetz »Bildung und Teilhabe« eine gute Chance, einfach und unbürokratisch einen Zuschuss für Ferienfreizeiten zu bekommen. Zuständig ist entweder das Jobcenter oder das Landratsamt Augsburg.
Wir beraten Sie gerne und helfen auch bei der Antragstellung.
Bitte kontaktieren Sie die KJR-Geschäftsstelle unter
Telefon 0821 – 45 07 95 0 oder kontakt@kjr-al.de.
Auf Ermäßigungen besteht kein Rechtsanspruch.