Habe die Ehre!
Aktuell wird es immer schwieriger, Ehrenamtliche für die Jugendarbeit zu gewinnen. Es fehlen Menschen, die verantwortungsvolle Positionen, wie etwa die Jugendleitung oder den Vorsitz in einem Verein, übernehmen. Gleichzeitig stehen viele Ehrenamtliche vor einem Berg an Aufgaben – Verwaltung, DSGVO, Gema etc. – der gefühlt immer mehr wird. Der Kreisjugendring möchte mit der Kampagne „Habe die Ehre“ auf das Ehrenamt in der Jugendarbeit und seine Belange sowie aktuelle Hindernisse aufmerksam machen. In Anschluss an den BJR hat der KJR in seiner Frühjahrsvollversammlung 2023 folgende Forderungen beschlossen:
Bezahlte Freistellung für Ehrenamtliche in der Jugendarbeit
Wir fordern eine Anpassung und Ausweitung des Jugendarbeitsfreistellungsgesetzes (JArbFG). Zielsetzung der gesetzlichen Regelung ist, dass ehrenamtliche Jugendleiter*innen für Aktivitäten der Jugendarbeit (insbesondere während der Ferien) von ihren Arbeitgebern freigestellt werden. Eine solche Freistellung ist nicht verpflichtend und ist auch nicht automatisch mit Lohnfortzahlung verbunden. Damit Arbeitnehmer*innen als auch Betriebe keine Nachteile erfahren, muss der Verdienstausfall auf alle Bereiche der Freistellung ausgeweitet werden. Der KJR Augsburg-Land schließt sich hiermit dem Beschluss der BJR-Vollversammlung für eine richtige Rahmensetzung ehrenamtlichen Engagements in der Jugendarbeit von 2018 an.
Mehr Vergünstigungen für Ehrenamtliche
Wir fordern eine stärkere Wertschätzung für ehrenamtliche Aktive in Form von geldwerten Vergünstigungen, wie z.B. freien Eintritt in öffentliche Schwimmbäder, kostenfreie Anrufsammeltaxis oder Prozente bei Supermärkten.
Weniger Bürokratie
Wir fordern einen Abbau bürokratischer Aufgaben, dazu gehört auch die Unterstützung bei Verwaltungstätigkeiten, um den vielen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Anrechnung des Ehrenamts im Studium und Ausbildung, Verlängerung Regelstudienzeit
Um sowohl Studierenden als auch Auszubildenden ehrenamtliches Engagement zu erleichtern und zu ermöglichen fordern wir:
- Die Anrechnung von ehrenamtlichen Engagements in der Jugendarbeit bei der Bewerbung um einen Studienplatz (z.B. als Wartesemester), als Creditpoints und als Praktikum.
- Die Verlängerung der Regelstudienzeit und BAföG-Bezugsdauer durch ein Ehrenamt in der Jugendarbeit.
- Die Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements in der Jugendarbeit an Berufsschulen.
Ferienschutz für Studierende
Viele Ehrenamtliche in Verbänden und Jugendgruppen sind Studierende. Aufgrund einer großen Belastung durch Klausuren und Hausarbeiten ist es vielen Studierenden nur schwer möglich, sich in den schulischen Sommerferien ehrenamtlich z.B. bei einem Zeltlager zu engagieren. Wir fordern daher, dass in den schulischen Sommerferien keine Prüfungen stattfinden und keine Leistungsnachweise erbracht werden dürfen.
Früherer Renteneinstieg für Ehrenamtliche
Eine besondere Form der Wertschätzung und Anreiz für ehrenamtliches Engagement kann die Anerkennung von ehrenamtlicher Tätigkeit im Rentensystem sein. Wer über Jahre ehrenamtlich arbeitet, soll früher in Rente gehen dürfen.