Die angegebenen Beträge sind Nettobeträge.
Ab 01.01.2023 gilt der Bayerische Jugendring als Körperschaft des öffentlichen Rechts, und somit auch der Kreisjugendring als umsatzsteuerpflichtig. Nach § 2 Abs. 1 UstG und nach § 2 b UstG werden somit auch viele Leistungen der Jugendarbeit grundsätzlich Gegenstand der Umsatzsteuer. Mitgliedsverbände des KJR und BJR machen Jugendarbeit und sind damit von der Umsatzsteuer befreit.
Belegungskosten (inkl. Wasser, Strom, Reinigung, W-LAN) pro Wohneinheit:
LK Augsburg oder Gruppen
Mitgliedsverbände außerhalb
Belegungskosten pro Nacht 200,00 € 230,00 €
Anreise für Wochenbelegungen ab 09:00 Uhr, Abreise bis 12:00 Uhr.
Anreise für Wochenendbelegungen Freitag ab 18:00 Uhr, Abreise Sonntag bis 12:00 Uhr.
Preise für Schulen auf Anfrage.
Bitte klären Sie Wunschzeiten bzgl. der An- und Abreise im Voraus mit der Geschäftsstelle! Bei Überschreitung der o. a. Zeiten oder Nichteinhaltung werden Mehrkosten (12 €/Stunde) berechnet.
Verbrauchsentgelte:
Holz wird nach Verbrauch berechnet.
Getränke müssen von uns bezogen werden und werden ebenfalls nach Verbrauch abgerechnet. Die Getränke beziehen wir von der Brauerei Schwarzbräu in Zusmarshausen. Sonderwünsche bzgl. der Getränke erfüllen wir euch natürlich. Bitte setzt euch hierzu mit Herrn Starzetz in Verbindung.
Bitte beachten: Solltet ihr keine Getränke von uns abnehmen, werden wir euch eine Getränkepauschale in Höhe von 2,00 € pro Person pro Übernachtung in Rechnung stellen.
Die Leihgebühr für Bettwäsche beträgt 12,50 €.
Das Haus ist besenrein zu hinterlassen. Sollten 4,5 Stunden für die Reinigung nicht ausreichen wird jede weitere Stunde mit 20,00 € in Rechnung gestellt. Wir legen größten Wert auf Sauberkeit. Nach Beendigung eurer Belegung findet mit Herrn Starzetz und eurem Gruppenverantwortlichen die Abnahme des Hauses statt.
Die Belegungs- und Verbrauchskosten stellen wir euch nach eurer Belegung in Rechnung.