Von Ostern bis zu den Herbstferien können Kinder und Jugendliche im Alter von 8 bis 17 Jahren, die im Landkreis Augsburg wohnen, an unseren Ferienfreizeiten teilnehmen.
Das Ferienprogramm wird immer im Frühjahr veröffentlicht.
Es erscheint als (digitaler) Flyer in allen Gemeinden, Schulen und Sparkassen im Landkreis sowie auf unseren sozialen Netzwerken.
Eine Übersicht und Buchungsmöglichkeiten auf unserem Buchungsportal:
Zum Buchungsportal für das Ferienprogramm
Alle Informationen zusammengefasst gibt es in unserem Flyer:
Download Ferienprogramm-Flyer (PDF 1,2MB)
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Unser Ferienprogramm wird von einem jungen und motivierten Team betreut, das sich sehr an den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen orientiert. Dabei stehen Spaß und Miteinander an erster Stelle, aber auch die Sicherheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer genießt höchste Priorität. Deshalb führen wir umfangreiche Schulungen für unser Team aus ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern durch – mit dem Ziel, Verantwortungsbewusstsein, Kreativität und Motivation zu vermitteln.
In den Vorbereitungsseminaren werden ihnen pädagogische und rechtliche Hintergründe vermittelt, außerdem werden sie auf die Einsätze thematisch vorbereitet. Den Spaß, den wir bei den Treffen erleben, geben wir gerne an die Kinder weiter. Der Zusammenhalt in unserem Team spiegelt sich auch in der Qualität unserer Angebote wider, wie auch die folgenden Aussagen unserer Ehrenamtlichen zeigen.
Wenn in einem Kalenderjahr zwei oder mehr Kinder bei einer Freizeit des Kreisjugendrings Augsburg-Land teilnehmen, bekommt jedes zweite und alle weiteren Kinder einer Familie den bei der Maßnahme angegeben Geschwisterrabatt. Der Teilnahmebeitrag mit Geschwisterrabatt geht aus der Ausschreibung der jeweiligen Freizeit hervor. Bitte machen Sie Ihren Anspruch über die entsprechende Zeile im Anmeldeformular geltend.
Reduzierung des Teilnahmebeitrags
Für bedürftige Familien besteht die Möglichkeit, eine Reduzierung des Teilnahmebeitrags durch den KJR zu beantragen. Gerne beraten wir Sie hierzu, wenden Sie sich bitte direkt an die KJR-Geschäftsstelle.
Weitere Zuschussmöglichkeiten
Finanziell schwächer gestellte Familien können auch einen Zuschuss zu den Teilnahmekosten bei der »Kartei der Not« beantragen. Eltern, die leistungsberechtigt nach dem SGB XIII sind (z. B. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen), haben nach dem neuen Gesetz »Bildung und Teilhabe« eine gute Chance, einfach und unbürokratisch einen Zuschuss für Ferienfreizeiten zu bekommen. Zuständig ist entweder das Jobcenter oder das Landratsamt Augsburg.
Wir beraten Sie gerne und helfen auch bei der Antragstellung.
Bitte kontaktieren Sie die KJR-Geschäftsstelle unter
Telefon 0821 450 795-0 oder kontakt@kjr-al.de.
Auf Ermäßigungen besteht kein Rechtsanspruch.
Alle Informationen zu Leistungen, Änderung, Vertrag, Anmeldung, Zahlungen, Rücktritt uvm. finden Sie in den Teilnahmebedingungen!