Zuschüsse

Der KJR Augsburg-Land vergibt im Zuge der Leistungsvereinbarung die Aktivitätenzuschüsse des Landkreises Augsburg.

Aktivitätenzuschüsse

Der Jugendhilfeausschuss des Kreistags hat in seiner Sitzung am 18.11.2024 neue Zuschussrichtlinien beschlossen. Wir hatten im Frühjahr die Anregungen aus unseren Mitgliedsverbänden aufgegriffen und die Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen und Aktivitäten der Jugendarbeit im Landkreis Augsburg überarbeitet. Die neuen Richtlinien gelten ab 1.1.2025. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Erhöhung der Tagessätze
    Bildung: von 8 € pro Tagg/TN auf 10 € pro Tag/TN
    Freizeiten: von 4 € pro Nacht/TN auf 6 € pro Nacht/TN
    Betreuer*in mit Juleica: von 12€ pro Tag auf 15€ pro Tag
    Förderung von Personen mit Schwerbehindertenausweis: 15€ pro Tag
  • Mindestdauer einer Freizeit: Mindestens 1,5 Tage (1 Übernachtung)
  • Kurzseminare (3h) können mit einem halben Tagesseatz gefördert werden.
  • Regelung zur Mindestteilnahmezahl erleichtert
  • Keine Unterschriften der Teilnehmenden mehr: Mit der eigenen Unterschrift bezeugt die antragstellende Person die Richtigkeit der Angaben.
  • Der Antrag kann online eingereicht werden.

Neue Antragsformulare und Listen stehen bereit! Bitte verwendet unsere Vorlagen.

 

 

Jugendförderung

Direkt beim Landkreis Augsburg könnt ihr die Zuschüsse zur Förderung der regelmäßigen aktiven Jugendarbeit anfordern. Der Antrag muss direkt beim Landratsamt Augsburg bis spätestens 15. Juli jeden Jahres vorliegen. Aktuelle Antragsformulare und die Richtlinien könnt ihr auf der Internetseite des Landkreises Augsburg herunterladen.

Ansprechperson

  • Tobias Tokarski

    Verwaltungsfachkraft

     

    Teamleitung Verleih

    Juleica

    Zuschüsse

  • 0821 450795-142
  • t.tokarski@kjr-al.de