Zuschüsse
Der KJR Augsburg-Land vergibt im Zuge der Leistungsvereinbarung die Aktivitätenzuschüsse des Landkreises Augsburg.
Der KJR Augsburg-Land vergibt im Zuge der Leistungsvereinbarung die Aktivitätenzuschüsse des Landkreises Augsburg.
Der Jugendhilfeausschuss des Kreistags hat in seiner Sitzung am 18.11.2024 neue Zuschussrichtlinien beschlossen. Wir hatten im Frühjahr die Anregungen aus unseren Mitgliedsverbänden aufgegriffen und die Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen und Aktivitäten der Jugendarbeit im Landkreis Augsburg überarbeitet. Die neuen Richtlinien gelten ab 1.1.2025. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Neue Antragsformulare und Listen stehen bereit! Bitte verwendet unsere Vorlagen.
Direkt beim Landkreis Augsburg könnt ihr die Zuschüsse zur Förderung der regelmäßigen aktiven Jugendarbeit anfordern. Der Antrag muss direkt beim Landratsamt Augsburg bis spätestens 15. Juli jeden Jahres vorliegen. Aktuelle Antragsformulare und die Richtlinien könnt ihr auf der Internetseite des Landkreises Augsburg herunterladen.
Verwaltungsfachkraft
Teamleitung Verleih
Juleica
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