Aufgaben der Vollversammlung
Eine vollständige Auflistung der Aufgaben der Vollversammlung findet ihr in der Satzung.
- Entwicklung von Grundsätzen und Entscheidung über Schwerpunkte für die Tätigkeit des Kreisjugendrings
- Diskussion und Stellungnahme zu jugendpolitischen Themen
- Wahl und jährliche Entlastung des Vorstands, Wahl der Rechnungsprüfer/innen, Berufung der Einzelpersönlichkeiten
- Beschlussfassung über die Geschäftsordnung sowie über Empfehlungen zur Aufnahme und zum Ausschluss von Jugendvereinen und –verbänden
- Entgegennahme und Diskussion des Arbeitsberichts des Vorstandes
- Beschlussfassung über einen jährlichen Haushalt inklusive eines Stellenplans
- Entgegennahme der Jahresrechnung und des Rechnungsprüfungsberichts
- Entscheidung über die Übernahme kommunaler Aufgaben sowie über die Wahrnehmung von Aufgaben kreisangehöriger Gemeinden (z.B. Übernahme von Betriebsträgerschaften)
Die Vollversammlung findet immer 2x im Jahr statt (Frühjahr und Herbst)