Der KJR Augsburg-Land vergibt im Zuge der Leistungsvereinbarung die Aktivitätenzuschüsse des Landkreises Augsburg.
Der Jugendhilfeausschuss des Kreistags hat in seiner Sitzung am 18.11.2024 neue Zuschussrichtlinien beschlossen. Die Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen und Aktivitäten der Jugendarbeit im Landkreis Augsburg wurden überarbeitet und gelten seit 01.01.2025.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Aktuell gültige Tagessätze
Bildung: 10 € pro Tag/TN
Freizeiten: 6 € pro Nacht/TN
Betreuer*in mit Juleica: 15 € pro Tag
Förderung von Personen mit Schwerbehindertenausweis: 15 € pro Tag - Mindestdauer einer Freizeit: Mindestens 1,5 Tage (1 Übernachtung)
- Kurzseminare (3h) können mit einem halben Tagessatz gefördert werden.
- Regelung zur Mindestteilnahmezahl erleichtert
- Keine Unterschriften der Teilnehmenden mehr: Mit der eigenen Unterschrift bezeugt die antragstellende Person die Richtigkeit der Angaben.
- Der Antrag kann online eingereicht werden.
Alle Neuheiten zusammengefasst in unserem aktuellen Flyer:
Zur Antragsstellung verwende bitte unseren neuen Vorlagen:
Excel-Formular zur digitalen Bearbeitung (Excel-170KB)
PDF-Formular zur handschriftlichen oder digitalen Bearbeitung (PDF-780KB)
Bei Fragen wende dich an
Tobias Tokarski
Jugendförderung
Direkt beim Landkreis Augsburg könnt ihr die Zuschüsse zur Förderung der regelmäßigen aktiven Jugendarbeit anfordern. Der Antrag muss direkt beim Landratsamt Augsburg bis spätestens 15. Juli jeden Jahres vorliegen. Aktuelle Informationen, Richtlinien und die digitale Antragsstellung könnt ihr auf der Internetseite des Landkreises Augsburg einsehen: