Der KJR Augsburg-Land vergibt im Zuge der Leistungsvereinbarung die Aktivitätenzuschüsse des Landkreises Augsburg.
Der Jugendhilfeausschuss des Kreistags hat in seiner Sitzung am 18.11.2024 neue Zuschussrichtlinien beschlossen. Wir hatten im Frühjahr die Anregungen aus unseren Mitgliedsverbänden aufgegriffen und die Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen und Aktivitäten der Jugendarbeit im Landkreis Augsburg überarbeitet. Die neuen Richtlinien gelten ab 1.1.2025.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Erhöhung der Tagessätze
Bildung: von 8 € pro Tag/TN auf 10 € pro Tag/TN
Freizeiten: von 4 € pro Nacht/TN auf 6 € pro Nacht/TN
Betreuer*in mit Juleica: von 12€ pro Tag auf 15€ pro Tag
Förderung von Personen mit Schwerbehindertenausweis: 15€ pro Tag - Mindestdauer einer Freizeit: Mindestens 1,5 Tage (1 Übernachtung)
- Kurzseminare (3h) können mit einem halben Tagessatz gefördert werden.
- Regelung zur Mindestteilnahmezahl erleichtert
- Keine Unterschriften der Teilnehmenden mehr: Mit der eigenen Unterschrift bezeugt die antragstellende Person die Richtigkeit der Angaben.
- Der Antrag kann online eingereicht werden.
Neue Antragsformulare und Listen stehen bereit! Bitte verwende unsere Vorlagen.
Neues Antragsformular zur digitalen Bearbeitung (Excel-168KB)
Neues Antragsformular zur handschriftlichen und digitalen Bearbeitung (PDF-708KB)
Bei Fragen wende dich an
Tobias Tokarski
Jugendförderung
Direkt beim Landkreis Augsburg könnt ihr die Zuschüsse zur Förderung der regelmäßigen aktiven Jugendarbeit anfordern. Der Antrag muss direkt beim Landratsamt Augsburg bis spätestens 15. Juli jeden Jahres vorliegen. Aktuelle Informationen, Richtlinien und die digitale Antragsstellung könnt ihr auf der Internetseite des Landkreises Augsburg einsehen: